Die Stadt Hennef ist bestrebt, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und mit dem Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und gegebenenfalls Agri-Photovoltaikanlagen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Konzept soll nach abschließendem Beschluss im Stadtrat ein Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB darstellen, das bei künftigen Anträgen auf Einleitung von Bauleitplanungen für (nicht privilegierten) FFPV/AgriPV im Stadtgebiet als Entscheidungsgrundlage einzustellen und zu berücksichtigen ist. Im Vorfeld zu solchen Anträgen soll es als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Vorhabenträger und Grundstückeigentümer dienen.
Hennef Power e. V. (HP) begrüßt die Vorlage des Freiflächenkonzepts, den damit verbundenen wichtigen Schritt, um erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes im Stadtgebiet auszubauen und dabei Transparenz und Bürgerbeteiligung ermöglicht. Im Hinblick auf das geplante Konzept nimmt HP wie folgt Stellung:
1. Regulierung und bürokratischer Aufwand bleibt hoch
Zwar enthält das Konzept eine Auswahl von Vorrangflächen, doch es bleibt ausdrücklich dabei, dass Vorhaben „innerhalb der Gebietskulisse“ weiterhin ein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchlaufen müssen — mit Prüfungen zu Bodenschutz, Arten- und Naturschutz, Denkmalschutz etc.
Für einen Projekteigner heißt das: Der regulatorische Aufwand reduziert sich durch das Konzept zwar insofern, als man eine Vorauswahl hat, die wesentlichen Genehmigungs- und Planungsprozesse bleiben aber bestehen. Das kann insbesondere für kleine und mittlere Investoren abschreckend sein und die Realisierung verzögern oder verhindern.
So besteht die Gefahr, dass trotz guter Absicht letztlich nur sehr große oder institutionelle Investoren den Aufwand auf sich nehmen — was dem Ziel einer möglichst breiten Beteiligung am Ausbau der erneuerbaren Energien entgegensteht.
Vorschlag: Es wäre wünschenswert, wenn das Konzept ergänzend auch Maßnahmen vorsieht, um den bürokratischen Aufwand und die Planungsrisiken für kleinere Projektträger zu senken — Beispielsweise durch beratende Hilfe bei Genehmigungsverfahren, standardisierte Vorlagen für Umwelt- und Artenschutzgutachten oder durch Förderprogramme zur Deckung der Planungs- und Genehmigungskosten.
2. Änderung von Flächennutzungsplan/Bebauungsplan bleibt notwendiger Hindernis
Wie die Konzeptbeschreibung selbst ausführt, verbleibt für viele Flächen der Umweg über eine Änderung des Flächennutzungsplans und gegebenenfalls eines Bebauungsplans bestehen — insbesondere dann, wenn es sich nicht um „klassische Vorrangflächen“ handelt.
Das bedeutet: Auch wenn eine Fläche auf der Vorrangkarte auftaucht, ist nicht garantiert, dass sie ohne langwierige Plan- und Genehmigungsverfahren genutzt werden kann. Dieser Umstand reduziert den praktischen Nutzen des Vorrangkonzepts.
Vorschlag: Es sollte darüber nachgedacht werden, unter welchen Bedingungen (beispielsweise bei nachgewiesener Unbedenklichkeit hinsichtlich Landschaftsbild, Sichtbarkeit und Bebauungsdichte) Abweichungen von der Flächennutzungs-/Bebauungsplanpflicht möglich sind — oder zumindest ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen wird. So könnte das Konzept tatsächlich dazu beitragen, den Ausbau von PV-Freiflächen wirksam zu erleichtern.
3. Minimal- statt Maximalkonzept bei der Ergebniskarte
Bei dem Steuerungskonzept wurden die Bewertungen des Solarkataster NRW (unter Berücksichtigung privilegierter Flächen), das Konzept des Rhein-Sieg-Kreises sowie die durch die Stadt Hennef beauftragte Potenzialflächenanalyse für FFPV von Solarea zugrunde gelegt.
Aus der Schnittmenge der drei Quellen wurde die Ergebniskarte zur räumlichen Steuerung gebildet. Diese Schnittmenge stellt das absolute Minimalergebnis dar und reduziert mögliche Potenzialflächen – und damit Ausbaumöglichkeiten – auf das absolute Minimum.
Vorschlag: Bei der Bewertung möglicher Potenzialflächen sollte nicht das Minimal-, sondern ein sinnvoller Kompromiss hin zum Maximalkonzept Anwendung finden. Das wäre auch der ohnehin vorhandenen Einschränkungen durch hohe Bodenwertzahlen dienlich.
4. Pauschale und willkürliche Abstandsregelungen
Als Kriterium für den Abstand von FFPV / AgriPV zu Siedlungen stützt sich, ausweislich der Beschlussvorlage des Ausschusses für Dorfgestaltung und Denkmalschutz vom 24.09.2024, das Szenario v2 der Solarea-Analyse. Danach sollen für Siedlungen ein Abstand von 200 Metern, für Splittersiedlungen ein Abstand von 100 Metern gelten. Danach ergibt sich nach v2 der Beurteilung von Solera ein Gesamtpotenzial von 546,9 ha, was rund 5,17% der Gesamtfläche Hennefs ausmacht.
Die angenommene Abstandsregelung ist aus Sicht von HP willkürlich und beschränkt ohne Not mögliche Ausbauflächen. Zum Vergleich: Das Solera-Szenario v3 ergibt 1.430,76 ha Potenzialflächen, was einem Flächenanteil von 13,53% entspricht. Somit werden fast zwei Drittel der potenziell geeigneten Flächen ausgeschlossen.
Zudem berücksichtigt eine starre Abstandsregelung keinerlei topographische Aspekte wie natürliche Geländestrukturen, Bäume oder Hügel und generell die optische Wahrnehmbarkeit von Anlagen. Zudem kommt es bei modernen Photovoltaikanlagen zu keiner Emission, die größere Abstände rechtfertigen würde.
Legt man die Abstandsregelung auch für die Errichtung von solarthermische Anlagen zugrunde – was im Rahmen einer Gleichbehandlung der Anlagentypen nahe liegt – würde ein Abstand von 200 Metern faktisch den Bau verhindern, da ihre unmittelbare Nähe zu den zu versorgenden Wärmenetzen zwingende Voraussetzung ist. Somit würde eine wichtige Komponente für die Entwicklung von Nahwärmenetzen auf dem Stadtgebiet von vornherein ausgeschlossen.
Vorschlag: Das Konzept sollte stärker auf Einzelfallbewertungen setzen, also die Möglichkeit eröffnen, Ausnahmen zu prüfen — insbesondere dort, wo durch topographische, bewachsene oder bauliche Gegebenheiten Sichtbeziehungen und Beeinträchtigungen faktisch nicht gegeben sind. Eine solche Flexibilisierung könnte die Anzahl der nutzbaren Flächen deutlich erhöhen und den Ausbau beschleunigen, ohne das Landschaftsbild unnötig zu belasten.
Hennef Power regt an, bei der Entwicklung eines abschließenden Konzeptes zur Steuerung von Freiflächen- und Agri-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet die vorgetragenen Argumente zu berücksichtigen.
Screenshot © Stadt Hennef, OpenStreetMap & tetraeder.com




























