1. Ordentliche Mitglieder

1.1 Persönliche Mitglieder
Natürliche Personen entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft bei Hennef Power von 60 Euro.

1.2 Unternehmensmitgliedschaft

1.2.1 Unternehmen, Organisationen und sonstige juristische Personen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million Euro entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft bei Hennef Power von 120 Euro.

1.2.2 Unternehmen, Organisationen und sonstige juristische Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Million Euro entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft bei Hennef Power von 300 Euro.

2. Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder entrichten einen individuell vereinbarten, jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft bei Hennef Power, erhalten aber kein Stimmrecht.

3. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder entrichten keinen Beitrag.

4. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Eintragung des Vereins ins Vereinsregister in Kraft.

Stand: 20.04.2023

Erläuterung:
Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Neue Mitglieder erhalten die Rechnung für den anteiligen Jahresbeitrag im laufenden Geschäftsjahr mit der Bestätigung ihrer Aufnahme in den Verein.